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Rechnungen MFK & Taglichkeitsuntersuchung

Die regelmässigen Kontrolltermine (z.B. Tauglichkeit für C1-118 und/oder Atemschutz) sind kostenpflichtig. Die Kosten werden jedoch von der Feuerwehr vollumfänglich übernommen.

Da einige Rechnungssteller (z.B. Ärzte, Motorfahrzeugkontrolle MFK) die Rechnungen direkt an Privatpersonen (d.h. An AdF und nicht an die Feuerwehr) verrechnen, ist wie folgt vorzugehen.

  1. Die erhaltene Rechnung direkt privat bezahlen
  2. Vermerk auf Rechnung anbringen: „privat bezahlt, Name & Vorname“
  3. Eigene IBAN-Nummer unter Vermerk für die Rückzahlung
  4. die Rechnung ans Feuerwehr-Kommando abgeben

Die Rechnung wird anschliessend von der Gemeinde an den AdF zurückvergütet.