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Unser Auftrag, unsere Kernaufgaben

Der Auftrag der Feuerwehren im Kanton Solothurn ist grundsätzlich durch das Gebäudeversicherungsgesetz geregelt.
Der Kanton Solothurn überträgt das Feuerwehrwesen der Solothurnischen Gebäudeversicherung. Die Oberaufsicht übt der Regierungsrat aus.

§ 73 im Gebäudeversicherungsgesetz:
Aufgabe der Feuerwehr
Die Feuerwehr hat bei Bränden, Explosionen, Hochwasser, Erdbeben, anderen Elementarereignissen, Katastrophen und dergleichen unverzüglich Hilfe zu leisten. Sie kann von der Gemeinde auch für den Einsatz bei Herznotfällen, für Bewachungsaufgaben und zur Unterstützung von Polizeiaktionen (Verkehrspolizei usw.) eingesetzt werden. Die Mitwirkung aufgrund anderer Gesetze bleibt vorbehalten.

Unser ständiger Auftrag lautet: 

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Hierfür setzen wir folgende Prioritäten:

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